Westhagener Bürgerfonds

ACHTUNG: Das Bürgergeld Westhagen wurde umbenannt in Westhagener Bürgerfonds, um Verwechslungen mit dem bundesweiten Bürgergeld ab 2023 zu vermeiden! 

Anträge, über die in den Sitzungen der Freunde Westhagens abgestimmt werden sollen, müssen jeweils zwei Wochen vor der nächsten Sitzung beim Stadtteilbüro Westhagen, Stadtteil- und KulturHausmanagement eingegangen sein.

Bitte laden Sie den untenstehenden Musterantrag herunter und füllen diesen aus! Derzeit können Sie noch den alten Bürgergeldantrag nutzen. Das Formular wird in Kürze aktualisiert. 

Abgabetermine für Anträge im Jahr 2023:

20. März 2023 (Sitzung verschoben auf den 13. April) -> vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses vom Rat der Stadt Wolfsburg am 22.03.

06. Juni 2023 (Sitzung am 21. Juni) 

04. September 2023 (Sitzung am 19. September) 

01. November 2023 (Sitzung am 16. November) 

Was ist der Westhagener Bürgerfonds?

Der Westhagener Bürgerfonds (ehemals Bürgergeld Westhagen) in Höhe von jährlich 5000 Euro (seit 2023) wird den Menschen in Westhagen von der Stadt Wolfsburg seit dem Jahr 2000 zur Verfügung gestellt. Damit können eigenverantwortlich, unbürokratisch und kurzfristig kleinere Projekte im Stadtteil finanziert werden, die den Menschen vor Ort zugutekommen.

Das Bürgergremium Freunde Westhagens entscheidet über die Vergabe des jährlichen Budgets.

Wie kann ich mein Projekt fördern lassen?

Um finanzielle Unterstützung für ein Projekt zu beantragen, muss der Antrag ausgefüllt und beim Stadtteilbüro (Hallesche Str. 30, im EKZ Westhagen) abgegeben werden. Die „Freunde Westhagens“ tagen mehrmals Mal im Jahr.

Der Antrag steht unten zum Download zur Verfügung.

Die Frist für die Abgabe der Anträge ist immer zwei Wochen vor der nächsten Sitzung der „Freunde Westhagens“.

Download Antrag (auch für 2023/Westhagener Bürgerfonds)

Download
Bürgergeldantrag 2017.pdf
PDF-Dokument [653.7 KB]